09.09.2008, 11:03
Sunshine schrieb:Was kann passieren, wenn ich doch Prfg. ausn 2. mach? Ich mein, ich wills ja net risikieren oder so, aber irgendwie wärs trotzdem interessant find ich....
wäre ein Fall von "Erschleichen von Prüfungsantritten". Heißt: wenn ihr Pech habts, kontrolliert der Elmi beim Einreichen der Unterlagen vom 2. Abschnitt, ob auch wirklich alles mit rechten Dingen zugegangen ist und ihr euch eh brav an die Frist gehalten habts. Kommt er dann drauf, dass ihr trotz Ermahnen Sachen aus dem 2. Abschnitt gemacht habts, wären die Prüfungen ungültig. (aber einen Prüfungsantritt hättet ihr jeweils dennoch veloren).

