06.03.2011, 20:16
ich glaube, ich habe recht. war aber gsd noch nie in so einer situation.
auszug aus dem studienrecht:
(3) Erscheinen Studierende nicht zu einer Prüfung, ohne sich gemäß Abs. 2 abgemeldet zu haben und ohne durch einen triftigen Grund an einer Abmeldung gehindert gewesen zu sein, so ist die Studienprogrammleiterin oder der Studienprogrammleiter berechtigt, diese Studierenden für einen Zeitraum bis zu acht Wochen für die Ablegung dieser Prüfung zu sperren. Der Lauf dieser Frist wird durch die lehrveranstaltungsfreie Zeit gehemmt.
Also sonst keine Konsquenzen (außer natürlich den Verlust der gesetzten Punkte!).
auch in der Semestervorbesprechung wurde das gesagt! ich kopiers mal:
Konsequenzen versäumter Abmeldungen:
• Im System wird das unentschuldigte Nichterscheinen vermerkt.
• Die gesetzten Punkte verfallen.
• Die Anmeldung bleibt weiterhin im System eingetragen und es
kann eine weitere Anmeldung zu einem späteren Zeitpunkt
vom System blockiert werden.
• Keine Zulassung zu weiteren Terminen dieser LV-Prüfung
innerhalb von einer Frist von 8 Wochen.
natürlich würde ich es, wenn irgendwie möglich, nicht so weit kommen lassen!
lg
auszug aus dem studienrecht:
(3) Erscheinen Studierende nicht zu einer Prüfung, ohne sich gemäß Abs. 2 abgemeldet zu haben und ohne durch einen triftigen Grund an einer Abmeldung gehindert gewesen zu sein, so ist die Studienprogrammleiterin oder der Studienprogrammleiter berechtigt, diese Studierenden für einen Zeitraum bis zu acht Wochen für die Ablegung dieser Prüfung zu sperren. Der Lauf dieser Frist wird durch die lehrveranstaltungsfreie Zeit gehemmt.
Also sonst keine Konsquenzen (außer natürlich den Verlust der gesetzten Punkte!).
auch in der Semestervorbesprechung wurde das gesagt! ich kopiers mal:
Konsequenzen versäumter Abmeldungen:
• Im System wird das unentschuldigte Nichterscheinen vermerkt.
• Die gesetzten Punkte verfallen.
• Die Anmeldung bleibt weiterhin im System eingetragen und es
kann eine weitere Anmeldung zu einem späteren Zeitpunkt
vom System blockiert werden.
• Keine Zulassung zu weiteren Terminen dieser LV-Prüfung
innerhalb von einer Frist von 8 Wochen.
natürlich würde ich es, wenn irgendwie möglich, nicht so weit kommen lassen!
lg

