19.09.2008, 14:28
Hallo!
Ich hoffe, jemand kennt sich da vielleicht ein bisschen aus, um mich aufzuklären.
Folgendes Problem: Ich stecke derzeit in Geldsorgen (haha.... Studenten passiert das wohl immer....), habe im gesamten heurigen Jahr noch nichts gearbeitet (weil ich auf Auslandssemester war) und beginne nun wieder neben dem Studium zu arbeiten. Wie ist das denn jetzt mit der Geringfügigkeitsgrenze: Gilt die pro Jahr oder doch pro Monat? Denn wenn sie pro Monat gilt kann ich ja nur ca. 300 Euro verdienen um nicht die Familienbeihilfe zu verlieren, wenns jedoch pro Jahr gilt dann könnt ich ja theoretisch noch einiges in den letzten 3 Monaten des Jahres verdienen ohne über die Grenze zu kommen.
Ist das verständlich? Wär wirklich wichtig für mich das zu wissen!
Danke schon mal für Tipps!
Ich hoffe, jemand kennt sich da vielleicht ein bisschen aus, um mich aufzuklären.
Folgendes Problem: Ich stecke derzeit in Geldsorgen (haha.... Studenten passiert das wohl immer....), habe im gesamten heurigen Jahr noch nichts gearbeitet (weil ich auf Auslandssemester war) und beginne nun wieder neben dem Studium zu arbeiten. Wie ist das denn jetzt mit der Geringfügigkeitsgrenze: Gilt die pro Jahr oder doch pro Monat? Denn wenn sie pro Monat gilt kann ich ja nur ca. 300 Euro verdienen um nicht die Familienbeihilfe zu verlieren, wenns jedoch pro Jahr gilt dann könnt ich ja theoretisch noch einiges in den letzten 3 Monaten des Jahres verdienen ohne über die Grenze zu kommen.
Ist das verständlich? Wär wirklich wichtig für mich das zu wissen!
Danke schon mal für Tipps!

