19.09.2008, 15:39
Die Geringfügigkeitsgrenze hat nicht unbedingt etwas mit der Familienbeihilfe zu tun... Geringfügig beschäftigt heißt ja nur, dass du bestimmte Abgaben nicht leisten musst...
Die Zuverdienstgrenze für Familienbeihilfe und Studienbeihilfe wird pro Jahr gerechnet. Das heißt es spielt keine Rolle, wenn du in gewissen Monaten mehr arbeitest, solange du einen gewissen Betrag /a nicht überschreitest. (Wenn du immer nur geringfügig arbeitest, hast du nie die Gelegenheit den erlaubten Zuverdienst zu erreichen; sonst haben die zwei Dinge allerdings nicht viel miteinander zu tun.)
DU solltest dich nur genau informieren, wie hoch der Zuverdienst sein darf.
lg
Die Zuverdienstgrenze für Familienbeihilfe und Studienbeihilfe wird pro Jahr gerechnet. Das heißt es spielt keine Rolle, wenn du in gewissen Monaten mehr arbeitest, solange du einen gewissen Betrag /a nicht überschreitest. (Wenn du immer nur geringfügig arbeitest, hast du nie die Gelegenheit den erlaubten Zuverdienst zu erreichen; sonst haben die zwei Dinge allerdings nicht viel miteinander zu tun.)
DU solltest dich nur genau informieren, wie hoch der Zuverdienst sein darf.
lg

