19.09.2008, 17:32
die geringfügigkeitsgrenze pro monat liegt seit 2008 bei 349,1 € ---> bis dahin bist du steuerfrei u musst keine sozialversicherung zahlen, überschreitest du diesen betrag musst du mal fix sozialversicherung zahlen, wenn du nun im jahr mehr als 10.000 € verdienst bist du STEUERpflichtig aber das ist ja sowieso unrelevant weil du da ja schon vorher die fam. u studienbehilfe verlierst
studienbeihilfe bekommst du wenn du unter 8.000,00 € verdienst u wenn du drüber liegst verlierst du sie auch nicht sofort sondern sie wird dementsprechend gekürzt
familienbeihilfe bekommst du wenn du unter 9.000,00 € verdienst, solltest du die jedoch überschreiten so verlierst du den anspruch auf familienbehilfe für ein ganzes kalenderjahr
studienbeihilfe bekommst du wenn du unter 8.000,00 € verdienst u wenn du drüber liegst verlierst du sie auch nicht sofort sondern sie wird dementsprechend gekürzt
familienbeihilfe bekommst du wenn du unter 9.000,00 € verdienst, solltest du die jedoch überschreiten so verlierst du den anspruch auf familienbehilfe für ein ganzes kalenderjahr

