30.11.2011, 21:15
Studierende, die zu mehreren Studien - entweder an derselben oder an einer anderen Universität - zugelassen sind, müssen die Studiengebühr entrichten, sobald in einem der Studien eine Beitragspflicht entsteht, sofern sie keine Studienbeihilfe beziehen oder im letzten Semester bezogen haben.
http://www.oeh.ac.at/studierenleben/sozi...gebuehren/
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