12.12.2011, 22:55
folgendes hat uns die Prof gemailt:
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
für die schriftliche Prüfung dürfen Sie die von uns online gestellten Gesetzestexte (LMSVG, EG-BasisVO, LMKV, NWKV, EG-ClaimsVO, EG-AnreicherungsVO) mitnehmen. Voraussetzung dafür ist, dass diese keine (handschriftlichen) Notizen enthalten. Eine farbliche Markierung oder Unterstreichung von Textpassagen zur leichteren Lesbarkeit der Texte ist zulässig. Die Gesetzestexte werden von der Prüfungsaufsicht kontrolliert und - falls erforderlich - für die Zeit der Prüfung abgenommen.
Die Texte findest du auf moodle
ich würd sagen dass die themenbereiche vom fragenkatalog zwar ein anhaltungspunkt sind, aber die fragenstellung ist dann eine völlig andere, wie schon an anderer stelle erwähnt wurde es ist eher praxis orientiert, also sollte man sich auch die folien mal anschauen
lg
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
für die schriftliche Prüfung dürfen Sie die von uns online gestellten Gesetzestexte (LMSVG, EG-BasisVO, LMKV, NWKV, EG-ClaimsVO, EG-AnreicherungsVO) mitnehmen. Voraussetzung dafür ist, dass diese keine (handschriftlichen) Notizen enthalten. Eine farbliche Markierung oder Unterstreichung von Textpassagen zur leichteren Lesbarkeit der Texte ist zulässig. Die Gesetzestexte werden von der Prüfungsaufsicht kontrolliert und - falls erforderlich - für die Zeit der Prüfung abgenommen.
Die Texte findest du auf moodle
ich würd sagen dass die themenbereiche vom fragenkatalog zwar ein anhaltungspunkt sind, aber die fragenstellung ist dann eine völlig andere, wie schon an anderer stelle erwähnt wurde es ist eher praxis orientiert, also sollte man sich auch die folien mal anschauen
lg

