25.09.2012, 16:44
folgendes hab ich damals als antwort bekommen:
für MitbelegerInnen gilt diese Frist nicht. Da Sie schon einmal mitbelegt haben reicht das aktuelle Studienblatt per Mail.
(ich hab mitten im semester mitbelegt)
für MitbelegerInnen gilt diese Frist nicht. Da Sie schon einmal mitbelegt haben reicht das aktuelle Studienblatt per Mail.
(ich hab mitten im semester mitbelegt)

