29.11.2012, 13:36
hi ich hab da mal eine frage, weil paar seiten vorher wer gefragt hat ob man sich abmelden kann nach abmeldefrist (was ja wenn man nicht krank ist wahrscheinlich nicht funktionieren wird). ich wollt mal wissen ob wenn man allgemein zu einer prüfung nicht hingeht, ob das als prüfungsantritt zählt? ich weiß dass man 8 wochen für diese prüfung gesperrt ist wo die vorlesungsfreie zeit nicht mitgezählt wird. aber zählt es auch noch als prüfungsantritt?
danke für antworten und liebe grüße
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