05.11.2008, 09:25
naja die vermieter nehmens nicht so genau mim gesetz:
zitat ak:
Üblich sind Vereinbarungen im Ausmass von drei Bruttomonatsmieten; der Oberste Gerichtshof hat in einer Grundsatzentscheidung generell Vereinbarungen bis zu sechs Bruttomonatsmieten als zulässig erachtet.
also selbst mit 6 bruttomonatsmieten kommt man nicht auf 1700 bei der kleinen wohnung.
ich weiß du kannst nix dafür, finde es aber eine bodenlose frechheit wie der wohnungsmarkt in wien ausschaut, bzw was für abzocker die meisten hausverwaltungen sind.
lg
zitat ak:
Üblich sind Vereinbarungen im Ausmass von drei Bruttomonatsmieten; der Oberste Gerichtshof hat in einer Grundsatzentscheidung generell Vereinbarungen bis zu sechs Bruttomonatsmieten als zulässig erachtet.
also selbst mit 6 bruttomonatsmieten kommt man nicht auf 1700 bei der kleinen wohnung.
ich weiß du kannst nix dafür, finde es aber eine bodenlose frechheit wie der wohnungsmarkt in wien ausschaut, bzw was für abzocker die meisten hausverwaltungen sind.
lg

