12.11.2008, 16:35
Grenouille schrieb:Hier die Angabe laut Studienservicecenter der Lebenswissenschaften:Das schließt meine Erklärung nicht aus.
Wen kann ich als Betreuer/in für meine Diplom-/Master u. Magisterarbeit wählen?
Grundsätzlich sind Universitätsprofessorinnen und -professoren bzw. habilitierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (der Universität Wien) als Betreuer/in zu wählen. Die Ausnahmen sind im §15 (3) Studienrecht der Satzung der Universität Wien wie folgt geregelt:
3) Die oder der Studienpräses kann bei Bedarf auf Vorschlag der oder des Studierenden oder von Amts wegen und nach Anhörung der internen habilitierten Fachvertreterinnen und Fachvertreter
1. andere geeignete Angehörige des wissenschaftlichen Universitätspersonals mit Doktorat, oder
2. in besonders begründeten Fällen geeignete externe Fachvertreterinnen und Fachvertreter, insbesondere wenn kein geeignetes internes Universitätspersonal zur Verfügung steht oder wenn die externen Fachvertreterinnen und Fachvertreter oder deren unmittelbare Forschungseinheiten in einem Naheverhältnis zur Universität Wien stehen,
zur Betreuung und Beurteilung einer Diplom- oder Masterarbeit heranziehen.
LG
Ich habe auch nur von Mitbetreuung geschrieben. Offizieller Betreuer ist natürlich der Habilitierte, in der Praxis helfen aber mitunter die Assistenten mehr als der Prof.
Bakk-arbeiten dürfen mWn auch nicht Habilitierte beurteilen/vergeben. Zumindest habe ich meine damals nur bei einem "Dr." geschrieben und da gab's keine Probleme mit dem Prüfungsamt.

