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1. Abschnitt einreichen
#1
25Question 
Hi!

Die Frage ist sicher schon 1000 Mal gekommen, vielleicht hat aber jemand die Nerven, sie ein 1001. Mal zu beantworten:

Wenn ich alle Sachen aus dem 1. Abschnitt habe - muss ich dann warten, bis ich alle Noten im Univis stehen hab, oder kann ich sofort, wenn ich alle Noten weiß, den 1. Abschnitt einreichen?
Wo und wie genau mach ich das - ich mein, was muss ich alles mithaben? Wie is es mit Prf. von der Boku, die ich mir anrechnen lassen will? Einfach Zeugnis mitnehmen?
Möchte das Einreichen so rasch wie möglich erledigen, um die Kinderbeihilfe noch eine Zeit lang zu bekommen...

Wäre super, wenn ihr mir helfen könntet!
Danke schon mal Smile
lg
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Nachrichten in diesem Thema
1. Abschnitt einreichen - von Catha - 21.11.2008, 19:21
RE: 1. Abschnitt einreichen - von arschwarze - 21.11.2008, 19:58
RE: 1. Abschnitt einreichen - von Catha - 21.11.2008, 20:41
RE: 1. Abschnitt einreichen - von arschwarze - 22.11.2008, 09:39

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