17.12.2008, 12:45
wenn unverbindlichkeit vor vertragsabschluss ausdrücklich vereinbart: geringügige überschreitungen 10-15 % müssen akzeptiert werden. bei betrachtlichen überschreitungen muss der konsument sofort aufmerksam gemacht werden. er hat dann die möglichkeit die mehrkosten in kauf zu nehmen oder den vertrag zu lösen und nur die bis zu diesem zeitprachten leistungen zu bezahlen.

