17.12.2008, 14:34
Änderung im AGBG
Früher: Tier = Sache, Schadensersatz nach Marktwert
Heute: Neuregelung: bei einer Schadenszufügung am Tier müssen alle möglichen notwendigen Kosten ersetzt werden um eine Heilung herzustellen, ungeachtet des Marktwertes
außerdem ev. Schmerzensgeld (wenn boshaft getötet)
Früher: Tier = Sache, Schadensersatz nach Marktwert
Heute: Neuregelung: bei einer Schadenszufügung am Tier müssen alle möglichen notwendigen Kosten ersetzt werden um eine Heilung herzustellen, ungeachtet des Marktwertes
außerdem ev. Schmerzensgeld (wenn boshaft getötet)

