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Kunsumentenschutz - Irrtum
#2
Irrtum=falsche oder mangelnde Vorstellung von der Wirklichkeit
- wesentlicher Irrtum: wenn Konsument ohne dem Irrtum das Geschäft nicht so abgeschlossen hätte (Hauptpkt des Geschäfts)
- unwesentlicher Irrtum: Geschäft wäre ohne Irrtum trotzdem zu Stande gekommen, jedoch anders (Nebenpkt)

Geschäft kann angefochten werden wenn der Irrtum wesentlich war
nur ein Geschäftirrtum nicht Motivirrtum (eigene Beweggründe)
Problem bei Änderung der Geschäftsgrundlagen - Frage ob Änderung vorhersehbar war oder nicht
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Nachrichten in diesem Thema
Kunsumentenschutz - Irrtum - von lundiii - 17.12.2008, 15:30
RE: Kunsumentenschutz - Irrtum - von lala - 17.12.2008, 16:07
RE: Kunsumentenschutz - Irrtum - von lundiii - 17.12.2008, 16:34

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