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doch keine erlassung der studiengebühr????
#13
"Der Beitrag ist abhängig von der Einhaltung der Mindeststudienzeit plus zwei Toleranzsemester (bei Diplomstudien pro Abschnitt),"

sollte also heissen 2 f. bak und 2 für master und dafür beim diplom 4.

also ihr seit der meinung, dass das pro abschnitt abgerechnet wird und nicht nach 10 + 4 semstern?

lg
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RE: doch keine erlassung der studiengebühr???? - von arschwarze - 09.01.2009, 14:48

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