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doch keine erlassung der studiengebühr????
#14
bei familienbeihilfe u studienbeihilfe darf man nur 1 semester drüber sein aber anscheinend hat man 1 semester länger zeit um keine studiengebühren zahlen zu müssen

Höhe des Studienbeitrages

Der Nationalrat hat am 24.09.2008 die Änderung der Studienbeitragsregelung beschlossen. Sie müssen nun für die Meldung der Fortsetzung im jeweiligen Semester entweder den Studienbeitrag oder aber den ÖH-Beitrag fristgerecht bezahlen. Der Studienbeitrag wurde nicht allgemein abgeschafft, wie oft in den Medien vermittelt. Es kommt aber zu wesentlichen Änderungen:

Der Beitrag ist abhängig von der Einhaltung der Mindeststudienzeit plus zwei Toleranzsemester (bei Diplomstudien pro Abschnitt), der Staatsbürgerschaft und dem Zeitpunkt der Einzahlung. In der Nachfrist erhöht sich der Beitrag wie bisher um 10% auf € 415,56 (inkl. ÖH-Beitrag). <<< von dem unilink rauskopiert!!!
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RE: doch keine erlassung der studiengebühr???? - von Sonschi - 09.01.2009, 14:49

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