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doch keine erlassung der studiengebühr????
#16
Die Familienbeihilfe bekommt man auch noch fürs zweite Toleranzsemester, also bis ins 8. Semester!!!!!!!! Ich muss es wissen, weil ich bin im 8. Semester (Bachelor!!!) und bekomm dieses Semester noch Familienbeihilfe und ab nächstem Semester nicht mehr. Bei der Studienbeihilfe gibts nur ein Toleranzsemester, dh die hab ich dieses Semester nicht mehr bekommen, also nur bis ins 7.!!!!!
Demzufolge müsste es fürs Master dann auch zwei Toleranzsemester geben!!!!
Ich ging die Treppe rauf und sah dort einen Mann, der war nicht da. Er ist auch heute nicht mehr dort. Ich wünscht, ich wünscht er ginge fort. [Identity]
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RE: doch keine erlassung der studiengebühr???? - von lilly :) - 11.01.2009, 09:37

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