13.01.2009, 18:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.01.2009, 18:40 von Grenouille.)
Hallo,
selbst wenn es keine offizielle Prüfungseinsicht gibt, darfst Du innerhalb von 6 Monaten (gerechnet ab dem Zeitpunkt, wo Deine Note feststeht) Deine Prüfung einsehen! Am besten machst Du Dir einen Termin mit dem Prof. aus.
LG
Hier etwas genauer:
Prüfungseinsicht: Kann ich mir die korrigierten Prüfungen ansehen und/oder kopieren?
Ja. Zu jeder schriftlichen Prüfung muss es die Möglichkeit zur Einsichtnahme geben (meistens wird von dem/der Prüfenden ein Termin dafür bekanntgegeben). Die korrigierten Blätter darf man auch kopieren. Genauer: laut § 79 Abs. 5 UG ist der oder dem Studierenden Einsicht in die Beurteilungsunterlagen und in die Prüfungsprotokolle zu gewähren, wenn sie oder er dies innerhalb von sechs Monaten ab Bekanntgabe der Beurteilung verlangt. Die oder der Studierende ist berechtigt, von diesen Unterlagen Kopien anzufertigen.
selbst wenn es keine offizielle Prüfungseinsicht gibt, darfst Du innerhalb von 6 Monaten (gerechnet ab dem Zeitpunkt, wo Deine Note feststeht) Deine Prüfung einsehen! Am besten machst Du Dir einen Termin mit dem Prof. aus.
LG
Hier etwas genauer:
Prüfungseinsicht: Kann ich mir die korrigierten Prüfungen ansehen und/oder kopieren?
Ja. Zu jeder schriftlichen Prüfung muss es die Möglichkeit zur Einsichtnahme geben (meistens wird von dem/der Prüfenden ein Termin dafür bekanntgegeben). Die korrigierten Blätter darf man auch kopieren. Genauer: laut § 79 Abs. 5 UG ist der oder dem Studierenden Einsicht in die Beurteilungsunterlagen und in die Prüfungsprotokolle zu gewähren, wenn sie oder er dies innerhalb von sechs Monaten ab Bekanntgabe der Beurteilung verlangt. Die oder der Studierende ist berechtigt, von diesen Unterlagen Kopien anzufertigen.
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