14.01.2009, 09:17
maria g. schrieb:du musst also für ew zahlen? wenn ich das auf seite 1 richtig gelesen hab, müsste das aber eh stimmen. das ss ist dein 7. und damit bist du über 4+2, weil du den 1.AB ja noch nicht eingereicht hast.Vermutlich ja.
aber gabs da nicht irgendeine extraregelung wie das ist, wenn man mehrere sachen studiert... hab das nur irgendwie dunkel im kopf.
du verdienst doch sicher genug, um den beitrag erlassen zu bekommen...?!
baba,
maria
ad Verdienst: das muß ich noch schauen, denn ich habe ganz bewußt am Ende 08 noch massiv Handelswaren eingekauft, um den Gewinn für 08 möglichst niedrig ausfallen zu lassen (bin Einnahmen-/Ausgaben Rechner, falls das jemandem was sagt). Da kann es sein, dass ich unter diese Einkommens-Grenze gekommen bin, was ich aber erst eruieren muß.
Mir hat die Dame am Tel. von Studentpoint erklärt, dass jedes Studium für sich selbst betrachtet wird. Insofern kann es sein, dass ich bei einem Studium befreit bin, beim anderen eben nicht. Umgekehrt aber hat man nur 1x bezahlt in der Vergangenheit und konnte zig Studien studieren.
Nachdem aber die Studiengebühren ohnehin Aufwand darstellen (im steuerlichen Sinne), ist mir die Regelung nur sekundär wichtig. Denn, ich werde es schwer schaffen, den 1. AB (wegen der fehlenden UEs) heuer gänzlich abzuschließen. Werde dann wohl das Doktorrat in BW angehen...

