Sunshine schrieb:außerdem: eine positiv abgelegte prfg. darf mir laut studiengesetz nicht aberkannt werden!
ich kenn mich mit dem gesetz nicht wirklich aus, aber
prof. wagner hat mal geschrieben, dass die prüfung dann ungültig wäre http://www.univie.ac.at/strvew/bbs/showt...p?tid=3470.
es gibt viele, die sich nicht die mühe machen die voraussetzungen anzuschauen und der meinung sind, dass die uni zu überprüfen hat, ob man überhaupt antrittsberechtigt ist. dieses system wird denen dann "helfen" :-)
baba,
maria

