Sunshine schrieb:außerdem: eine positiv abgelegte prfg. darf mir laut studiengesetz nicht aberkannt werden!
Hallo,
also ganz so einfach ist das nicht, wenn Du die Voraussetzungen zur Teilnahme an einer Übung oder Prüfung nicht erfüllt hast, dann kann Dir die Note sehr wohl aberkannt werden bzw. umgekehrt wird die Note dann
u.U. eben (wenn Du dennoch angetreten bist) gar nicht erst anerkannt. Solche Szenarien gabs im übrigen auch bei uns schon. Teilweise wird in entsprechenden Fällen studienrechtlich kulant vorgegangen, einen Anspruch auf Anerkennung besteht aber definitiv nicht; sonst könnte als Extrembeispiel gleich jede/r Mensch auch ohne Matura zu einer Prüfung antreten, sie schaffen und dann drauf pochen, dass er sie ja geschafft hat, folglich müsse sie gültig sein.....
Tom

