19.01.2009, 11:57
tom schrieb:allo,Nun, die ganzen Voraussetzungen kann man sehen, wie man möchte. Faktum ist aber, dass wenn der betroffene Student die Prüfung besteht, also alle notwendigen Leistungen positiv erfüllt, er offenbar den Lernstoff in ausreichendem Maße beherrscht hat. Unabhängig dessen, ob er grade aus der Volksschule kommt oder die "offiziellen Voraussetzungen", die ja auf vermeintliches Vorwissen beruhen, erfüllt.
also ganz so einfach ist das nicht, wenn Du die Voraussetzungen zur Teilnahme an einer Übung oder Prüfung nicht erfüllt hast, dann kann Dir die Note sehr wohl aberkannt werden bzw. umgekehrt wird die Note dann
u.U. eben (wenn Du dennoch angetreten bist) gar nicht erst anerkannt. Solche Szenarien gabs im übrigen auch bei uns schon. Teilweise wird in entsprechenden Fällen studienrechtlich kulant vorgegangen, einen Anspruch auf Anerkennung besteht aber definitiv nicht; sonst könnte als Extrembeispiel gleich jede/r Mensch auch ohne Matura zu einer Prüfung antreten, sie schaffen und dann drauf pochen, dass er sie ja geschafft hat, folglich müsse sie gültig sein.....
Tom
Da ich in der Vergangenheit in meinen Hauptstudium öfters wegen solcher Quereleien aufgehalten worden bin, kann ich sagen, dass die Voraussetzungen fachlicher Natur keineswegs dermaßen begründet sind, sondern dieses System vielmehr als bewußte Hürden im Studienfortschritt zu sehen sind; eine Art Zugangsbeschränkung. Mir ist sehr wohl klar, dass es wenig Sinn macht, als 1.-Semestriger sich ein eine LV aus dem 2. Abschnitt reinzusetzen, nur dass es selbst jetzt im Bakk. dermaßen viele Hürden/Beschränkungen gibt, ist mir nicht anders erklärbar.

