26.01.2009, 10:45
summer schrieb:Also ich fasse mal die fragen zusammen (könnte man ja gleich in der liste ergänzen wenn neue dazu kommenDas wird wohl ganz entscheidend davon abhängen, wann der Anmeldezeitraum ist. Und den wiederum können in der Regel die Institute oder gar der LV-Leiter festlegen.):
- Darf ich die Prfg. zu einer VO machen, obwohl ich nicht für die VO angemeldet war? Bzw. die VO schon gehört habe und eben noch nicht dazu gekommen bin die Prfg. zu machen?
- Was ist wenn ich Im März z.B. Biochemie mache, was ja für Biochemische Übungen Voraussetzung ist. Ich hab also in der Anmeldezeit noch nicht die Bestätigung, dass ich das geschafft hab (ich schreibs ja erst im März) Kann ich mich dann trotzdem für die Übungen Anmelden?
- Kann man mit dem neuen System nur einige wesentliche Vorlesungen machen bzw die Prüfungen dazu? Wie ist das bei Studenten mit Stipendium die nicht nur einige wesentliche Prüfungen brauchen sondern etwas mehr?


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