26.01.2009, 22:16
Hallo,
zumindest ein paar Antworten kann ich euch geben, der Rest wird sich dann im Zuge der Infoveranstaltung hoffentlich klären ...
ad 1:
Wenn du die formalen (Zulassungs-)Voraussetzungen gemäß Studienplan zur Absolvierung einer bestimmten Vorlesungsprüfung erfüllst, dann darfst du dich auch zur Prüfung anmelden, grundsätzlich unabhängig davon, ob du auch für die Vorlesung angemeldet warst. Die Vorlesungsanmeldung ist primär ein Planungsinstrument, um den Platzbedarf vor Semesterstart besser einschätzen zu können.
ad 2:
Klare Antwort - derzeit leider definitiv NEIN, es gibt keine Ausnahmen insofern, dass du dich bei Nicht-Erfüllung der Formalvoraussetzungen per Stichtag (im System) auch nicht "voranmelden" oder auf eine Warteliste setzen lassen kannst. Vielleicht gibts irgendwann eine Lösung dafür, dieses Semester allerdings bestimmt nicht.
ad 3:
Die Definition von "wesentlich" ist ein bissl schwierig, du musst jedenfalls deine vorhandenen Punkte setzen, wenn du eine Prüfung machen willst; dabei wird nicht zwischen Stipendienempfänger und Nicht-Empfänger unterschieden. Ein wirkliches Problem wird damit aber kaum entstehen, weil die Prüfungsplätze bei den Massenlehrveranstaltungen der ersten beiden Semester auch jetzt schon nicht ausgereicht haben, nur das Zuteilungsschema war ein anderes. Für die kleineren LVen bzw. die LVen aus den höheren Semestern, wo die Anzahl der Plätze bisher meistens ausgereicht hat, wird man auch in Zukunft mit dem neuen System keine Probleme haben, weil man mit ganz wenigen Punkten zur Prüfung antreten darf. Hinsichtlich Prüfungsantritte noch was anderes: Das System ist hier insofern fair, als dass diejenigen, die sich zu einer Prüfung anmelden und dann unentschuldigt nicht dran teilnehmen, ihre eingesetzten Punkte verlieren (eben weil sie jemand anderem den Platz versperrt haben).
LG Tom
zumindest ein paar Antworten kann ich euch geben, der Rest wird sich dann im Zuge der Infoveranstaltung hoffentlich klären ...
summer schrieb:Also ich fasse mal die fragen zusammen (könnte man ja gleich in der liste ergänzen wenn neue dazu kommen):
(1) Darf ich die Prfg. zu einer VO machen, obwohl ich nicht für die VO angemeldet war? Bzw. die VO schon gehört habe und eben noch nicht dazu gekommen bin die Prfg. zu machen?
(2) Was ist wenn ich Im März z.B. Biochemie mache, was ja für Biochemische Übungen Voraussetzung ist. Ich hab also in der Anmeldezeit noch nicht die Bestätigung, dass ich das geschafft hab (ich schreibs ja erst im März) Kann ich mich dann trotzdem für die Übungen Anmelden?
(3) Kann man mit dem neuen System nur einige wesentliche Vorlesungen machen bzw die Prüfungen dazu? Wie ist das bei Studenten mit Stipendium die nicht nur einige wesentliche Prüfungen brauchen sondern etwas mehr?
ad 1:
Wenn du die formalen (Zulassungs-)Voraussetzungen gemäß Studienplan zur Absolvierung einer bestimmten Vorlesungsprüfung erfüllst, dann darfst du dich auch zur Prüfung anmelden, grundsätzlich unabhängig davon, ob du auch für die Vorlesung angemeldet warst. Die Vorlesungsanmeldung ist primär ein Planungsinstrument, um den Platzbedarf vor Semesterstart besser einschätzen zu können.
ad 2:
Klare Antwort - derzeit leider definitiv NEIN, es gibt keine Ausnahmen insofern, dass du dich bei Nicht-Erfüllung der Formalvoraussetzungen per Stichtag (im System) auch nicht "voranmelden" oder auf eine Warteliste setzen lassen kannst. Vielleicht gibts irgendwann eine Lösung dafür, dieses Semester allerdings bestimmt nicht.
ad 3:
Die Definition von "wesentlich" ist ein bissl schwierig, du musst jedenfalls deine vorhandenen Punkte setzen, wenn du eine Prüfung machen willst; dabei wird nicht zwischen Stipendienempfänger und Nicht-Empfänger unterschieden. Ein wirkliches Problem wird damit aber kaum entstehen, weil die Prüfungsplätze bei den Massenlehrveranstaltungen der ersten beiden Semester auch jetzt schon nicht ausgereicht haben, nur das Zuteilungsschema war ein anderes. Für die kleineren LVen bzw. die LVen aus den höheren Semestern, wo die Anzahl der Plätze bisher meistens ausgereicht hat, wird man auch in Zukunft mit dem neuen System keine Probleme haben, weil man mit ganz wenigen Punkten zur Prüfung antreten darf. Hinsichtlich Prüfungsantritte noch was anderes: Das System ist hier insofern fair, als dass diejenigen, die sich zu einer Prüfung anmelden und dann unentschuldigt nicht dran teilnehmen, ihre eingesetzten Punkte verlieren (eben weil sie jemand anderem den Platz versperrt haben).
LG Tom


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