18.02.2009, 20:34
niho schrieb:wenn viel Leute bei der Prüfung negativ sind dann kann man gesetzlich mit diesem Problem weitergehen!Was meinst du damit?
Wohin willst du gesetztlich gehen?
Kenne LVs mit bis zu 90% Durchfallsraten und da tut sich gesetztlich/juristisch überhaupt nix. Glaube, wenn es da eine Gesetzeslücke gäbe, über die man irgendwen an der Uni belangen könnte, dann wäre es bei den obig genannten Durchfallsquoten - die übrigens keine Seltenheit (meist pendelt diese bei 70-90%) sind - längst zu rechtlichen Konsequenzen gekommen.

