19.02.2009, 23:54
Kathi schrieb:also da wär jetzt schon die STRV gefragt... ansonsten gibts noch die möglichkeit der Studierendenanwaltschaft...
also, nach allem was ich gehört hab, solltest du auf die hilfe der studiernendenanwaltschaft nicht allzu große hoffnungen setzen, das ist sowas wie das ... wie hieß dieses amt nochmal mit s... scherz beiseite, wenns nix ganz hieb- und stichfestes ist (bei der art, wie prüfungsfragen gestellt und bewertet werden, gibt immer einen ziemlichen ermessens-spielraum des professors, auch darf ein prof völlig ungeniert sachen fragen, die er nicht in der vo besprochen hat, das ist leider fakt), dann kommst du formal-rechtlich nicht dagegen an, und dass ein alter "honoriger" prof vielleicht wirklich gute freunde im ministerium hat, das ist ebenso leicht möglich, somit der weg noch aussichtsloser.
wenns was nützen soll, dann direkt bei der spl oder über die strv intervenieren, das ist ein fall, wo nur zwei lösungsvarianten übrig bleiben: a) mit ihm im guten reden und auf ein einlenken hoffen oder b) den prof durch sonstwen ersetzen, alles andere (ihn zwingen, ...) ist bloße theorie und bringt nix.
pet

