26.02.2009, 17:08
meines wissens nach kann man die arbeitnehmerveranlagung - wie der name auch sagt - nur machen, wenn man wo angestellt war/ist. es werden ja lohnsteuer etc bearbeitet. ob das stundenausmaß der anstellung -teilzeit oder vollzeit - zu beachen ist, weiss ich leider nicht...
bin selbst berufstätig, allerdings in vollzeit, und hab studiengebühren und bücher immer abgesetzt :-)
hoffe das hilft dir was...
bin selbst berufstätig, allerdings in vollzeit, und hab studiengebühren und bücher immer abgesetzt :-)
hoffe das hilft dir was...

