28.02.2009, 15:22
Wann sind erfahrungsgemäß die Prüfungen zur VO Vorratshaltung u Vorratsschutz? Gleich nach Ende der Vorlesungen? Die Vorlesung geht ja bis 28.04 und ich hab mich für die Gruppe4 angemeldet die am 05.05 beginnt, und bin auch reingekommen!
Ich hab mir gedacht wenn ich die Voraussetzung für die Übung nicht erfülle komme ich nach dem Prinzip des neuen Anmeldesystems sowieso nicht in die Übung(egal ob Wahlpflichtmodul oder Pflichtmodul)! Aber es hat geklappt und deshalb habe ich mir gedacht, dass die Vorausetzungen wegen dem neuen Anmeldesystem nun wegfallen! Aber wenn a0802889 der Professorin eine Mail geschickt hat und die meint, dass die VO Vorratshaltung u Vorratsschutz sehr wohl Voraussetzung für die Übung ist, bin ich sehr verwirrt! War dies nicht eigentlich ein Sinn des neue Anmeldesystems so etwas zu unterbinden???
Ich hab mir gedacht wenn ich die Voraussetzung für die Übung nicht erfülle komme ich nach dem Prinzip des neuen Anmeldesystems sowieso nicht in die Übung(egal ob Wahlpflichtmodul oder Pflichtmodul)! Aber es hat geklappt und deshalb habe ich mir gedacht, dass die Vorausetzungen wegen dem neuen Anmeldesystem nun wegfallen! Aber wenn a0802889 der Professorin eine Mail geschickt hat und die meint, dass die VO Vorratshaltung u Vorratsschutz sehr wohl Voraussetzung für die Übung ist, bin ich sehr verwirrt! War dies nicht eigentlich ein Sinn des neue Anmeldesystems so etwas zu unterbinden???

