10.03.2009, 00:22
Aki schrieb:Bzw. stimmt das jetzt, dass man sich zu einer Prüfung nur dann anmelden kann, wenn man auch für die LV angemeldet ist? Aber bei Vorlesungen muss ich mich doch grundsätzlich eigentlich gar nicht anmelden. Oder muss man doch, wenn man dann die Prüfung dazu machen will? Wobei, wozu sollte ich mich sonst anmelden, wenn ich keine Prüfung machen wollte? hab jetzt schon unterschiedliche Versionen gehört. Wer kennt sich aus[/align]...???
LG, Aki
strv: "Vorlesungen
Für Vorlesungen fällt die Punktevergabe weg, es ist eine Anmeldung in Form einer Registrierung vorgesehen. Diese Registrierung ist nicht verpflichtend für den Vorlesungsbesuch, verpflichtet aber nach Durchführung auch nicht zum Vorlesungsbesuch. Da allerdings diese Informationen den Bedarf der LektorInnen an Hörsaalkapazitäten, benötigten Unterlagen, etc. abzuschätzen hilft, werden die Studierenden gebeten, sich für Vorlesungen, die sie zu besuchen gedenken, auch tatsächlich anzumelden.
Die Anmeldung zu Vorlesungsprüfungen ist jedenfalls nicht an diese Anmeldung gekoppelt, näheres dazu s. im entsprechenden Punkt."
http://www.univie.ac.at/strvew/bbs/showt...p?tid=6195
baba,
maria

