25.06.2009, 13:14
soll das also heißen, wir müssen wissen, das verordnung 852/2004 die lebensmittelhygiene beschreibt, aber nicht das sie dem schutz der gesundheit dient, gemeinsame grundsätze für die gesamte eu gelten, sie einen freien warenverkehr ermöglicht, usw usw???

