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Geringfügigkeitsgrenze überschreiten
#3
du musst nur irgendwie mit der versicherung das abklären (weil als geringfügiger bist du ja nicht voll versichert und nachdem du jetzt über der grenze bist musst du die restlichen versicherungsabgaben auch zahlen)...bezüglich familienbeihilfe ist das überhaupt kein problem (die grenze sind 9000,- jährlich)

ich würd die ak anrufen...die helfen dir bei sowas am schnellsten weiter.
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RE: Geringfügigkeitsgrenze überschreiten - von sigl - 23.07.2009, 11:34

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