28.07.2009, 20:29
Nein ich glaub du hast dass falsch verstanden: Du musst sie nicht gehört haben im Sinne von hingehen und anhören. Sondern du kannst eine Prüfung erst dann machen, wenn du sie theoretisch auch Besucht haben könntest. Ach, ich kann das irgendwie nicht gescheit erklären.
Aber wenn du erst jetzt inskribiert hast für das WS darfst du noch keine Prüfungen machen, weil du ja letztes WS noch nicht inskribiert hast. Das heißt du kannst immer nur Prüfungen zu VO und UE machen, die auch während du inskribiert warst/bist schon abgehalten wurden.
lg
Aber wenn du erst jetzt inskribiert hast für das WS darfst du noch keine Prüfungen machen, weil du ja letztes WS noch nicht inskribiert hast. Das heißt du kannst immer nur Prüfungen zu VO und UE machen, die auch während du inskribiert warst/bist schon abgehalten wurden.
lg

