11.06.2008, 17:47
Ich denke dennoch, dass nicht so heiß gegessen wir gekocht wird.
Wird wohl von Fall zu Fall verschieden sein, denn wenn dir aus dem 1. AB nur mehr eine LV oder so fehlt, dann kann's doch net sein, dass du nix mehr machen darfst.
Die Regelung, auf die man sich ja jetzt beruft, stammt aus dem Jahre Schnee (oder so um 1998). Damals gab's noch keine Studiengebühren. Ich würde mich da schon massivst aufregen, wenn ich nur 1 LV oder sagen wir mal 4 SWS machen könnte, wegen so einer - mMn schwachsinnigen - Regelung.
Wird wohl von Fall zu Fall verschieden sein, denn wenn dir aus dem 1. AB nur mehr eine LV oder so fehlt, dann kann's doch net sein, dass du nix mehr machen darfst.
Die Regelung, auf die man sich ja jetzt beruft, stammt aus dem Jahre Schnee (oder so um 1998). Damals gab's noch keine Studiengebühren. Ich würde mich da schon massivst aufregen, wenn ich nur 1 LV oder sagen wir mal 4 SWS machen könnte, wegen so einer - mMn schwachsinnigen - Regelung.

