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lohnsteuerpflichtiges einkommen
#2
Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens werden außerdem folgende Einkünfte NICHT berücksichtigt:

* Einkünfte aus einem Zeitraum, vor oder nach dem Anspruch auf Familienbeihilfe besteht
* Lehrlingsentschädigungen
* Waisenpensionen und Waisenversorgungsgenüsse
* einkommensteuerfreie Bezüge (z.B. Studienbeihilfe, Weiterbildungsgeld)
* das 13. und 14. Monatsgehalt.

hab ich von http://www.akwien.at/online/familienbeih...ml#E115178

lg
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RE: lohnsteuerpflichtiges einkommen - von sigl - 29.10.2009, 13:52

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