29.10.2009, 13:52
Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens werden außerdem folgende Einkünfte NICHT berücksichtigt:
* Einkünfte aus einem Zeitraum, vor oder nach dem Anspruch auf Familienbeihilfe besteht
* Lehrlingsentschädigungen
* Waisenpensionen und Waisenversorgungsgenüsse
* einkommensteuerfreie Bezüge (z.B. Studienbeihilfe, Weiterbildungsgeld)
* das 13. und 14. Monatsgehalt.
hab ich von http://www.akwien.at/online/familienbeih...ml#E115178
lg
* Einkünfte aus einem Zeitraum, vor oder nach dem Anspruch auf Familienbeihilfe besteht
* Lehrlingsentschädigungen
* Waisenpensionen und Waisenversorgungsgenüsse
* einkommensteuerfreie Bezüge (z.B. Studienbeihilfe, Weiterbildungsgeld)
* das 13. und 14. Monatsgehalt.
hab ich von http://www.akwien.at/online/familienbeih...ml#E115178
lg

