"§ 77. (1) Die Studierenden sind berechtigt, positiv beurteilte Prüfungen bis
sechs Monate nach der Ablegung, jedoch längstens bis zum Abschluss des
betreffenden Studienabschnittes oder bis zum Abschluss des betreffenden Studiums
einmal zu wiederholen. Die positiv beurteilte Prüfung wird mit dem Antreten
zur Wiederholungsprüfung nichtig."
http://www.bmwf.gv.at/uploads/tx_bmwfcon...r_2009.pdf
baba,
maria
sechs Monate nach der Ablegung, jedoch längstens bis zum Abschluss des
betreffenden Studienabschnittes oder bis zum Abschluss des betreffenden Studiums
einmal zu wiederholen. Die positiv beurteilte Prüfung wird mit dem Antreten
zur Wiederholungsprüfung nichtig."
http://www.bmwf.gv.at/uploads/tx_bmwfcon...r_2009.pdf
baba,
maria

