18.01.2010, 17:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.01.2010, 17:30 von Kichererbse.)
es hat geheißen,dass alle unterlagen zur prüfung mitgenommen werden dürfen.ich nehme also stark an,dass dies auch für die eigene mitschrift gilt
@ angelgirl
nachdem es sich um die gesetzestexte handelt und seine einführung zu jedem gesetz,glaub ich kaum,dass jemand sich die mühe gemacht hat und 100 seiten eingescannt hat
@ angelgirl
nachdem es sich um die gesetzestexte handelt und seine einführung zu jedem gesetz,glaub ich kaum,dass jemand sich die mühe gemacht hat und 100 seiten eingescannt hat

