07.05.2010, 13:15
hi, also ich würde sagen dass der hundehalter beweisen muss dass der autofahrer zu schnell gefahren ist bzw. zB ein stoppschild oder ähnliches missachtet hat...
sollte das nicht der fall sein und der hundehalter seine sorgfaltspflicht verletzt haben, dann haftet er natürlich selbst.
sollte das nicht der fall sein und der hundehalter seine sorgfaltspflicht verletzt haben, dann haftet er natürlich selbst.

