08.06.2010, 14:22
Lara, ja du kannst die Prüfung machen. Die Anmeldung zur VO ist nicht notwendig um die Prüfung machen zu dürfen. Das was wichtig ist, ist dass du im Semester der VO inskribiert warst und somit die Möglichkeit hattest hinzugehen (Also du musst seit WS 09 inskribiert sein).
Lg
PS: Die Ausnahmsregelung für die, die erst seit dem SS dabei sind, weiß ich jetzt nicht, weil die dürfen ja auch manche Prüfungen machen.
Lg
PS: Die Ausnahmsregelung für die, die erst seit dem SS dabei sind, weiß ich jetzt nicht, weil die dürfen ja auch manche Prüfungen machen.

