14.09.2010, 14:39
danke für deine antwort!
aber 2 punkte widersprechen dem eigentlich:
1. im diplomstudienplan steht "spezielle diätetik"
2. im vorlesungsverzeichnis steht bei spezieller diätetik: "LV für Master- und Diplomstudium: Voraussetzung Zulassung zum Masterstudium, bzw.abgeschlossener 1. Abschnitt des Diplomstudiums"
was mich stört, ist, dass das nirgends gscheit erklärt wird!
aber 2 punkte widersprechen dem eigentlich:
1. im diplomstudienplan steht "spezielle diätetik"
2. im vorlesungsverzeichnis steht bei spezieller diätetik: "LV für Master- und Diplomstudium: Voraussetzung Zulassung zum Masterstudium, bzw.abgeschlossener 1. Abschnitt des Diplomstudiums"
was mich stört, ist, dass das nirgends gscheit erklärt wird!

