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Konsumentenschutz, WICHTIG!!!
#37
Klaro, im Kontra geben bin ich ganz groß Big Grin
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#38
Haha - das erkennt man auch am Foto Big Grin
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#39
also hab mir jetzt noch nicht alles durchgelesen, aber ganz grober fehler in aufgabe 8:
haustiere dürfen niemals gepfändet werden!! das würde ja schon in richtung seelische grausamkeit gehen, wenn man dem armen mann seinen hund wegnimmt!
ne ausnahme wärs, wenn der hund ein besonders wertvoller zuchtrüde ist, der gewerblich genutzt wird. dann gehts nämlich richtung nutztier - und die können unter gewissen umständen dann doch gepfändet werden.
in dem fall kommt es dann aber auch selbstverständlich erst zur pfändung wenn B keine Tierhaftpflichtversicherung hat (die ist in Deutschland z.b. bei größeren Hunden gesetzlich vorgeschrieben) oder er den schadenersatz der auf grund von reinigungs-, heilungs- und ersatzkosten enstanden ist, nicht zahlen kann.
aufgabe 18 ist auch nicht ganz vollständig - du schreibst bisher:
geschäftsfähigkeit der vertragspartner
keine sittenwidrigen oder illegalen inhalte
und evtl. noch einhaltung der formvorschriften

dazu kommt noch:
2 übereinstimmende willenserklärungen (d.h. kein willensmangel wie ein Irrtum)
der vertrag darf nicht unter zwang, täuschung etc. geschlossen werden


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#40
@Catha
in deinem Skript steht, bezügl. Vortrag vom VKI,
dass es ein PDF "nichtige und anfechtbare Verträge" gibt...

Wo find ich denn das?

Danke für die Info!!!
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#41
Sorry, das war sehr unachtsam von mir - hier bitte schön :-)
Wundert euch auch nicht, dass es tw. so unstrukturiert ist (das Skript jetzt) habe es in der Reihenfolge der Vorträge (VOs von Loidolt) verfasst - und beim Durchlesen fällt mir immer wieder auf, dass etwas da steht, was irgendwie woanders besser gepasst hätte (aber bei 50 Seiten verliert man irgendwann auch die Übersicht - noch dazu wenn man sich noch nicht so auskennt)...
Naja, ich hoff, dass ihr trotzdem was damit anfangen könnt Wink


Angehängte Dateien
.pdf   nichtige-und-anfechtbare-vertraege.pdf (Größe: 224,65 KB / Downloads: 86)
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#42
bei Frage 22. glaub ich, dass bei körperlichen schäden mit dauerfolgen so eine art rente bezahlt werden muss wenn jener nicht mehr arbeitsfähig ist. bzw bei sportlern muss ja auch der entgangene gewinn bezahlt werden.

und bei frage 21. wieso kann er keinen schadenersatz beanspruchen? wenn es jetzt keine tauchausrüstung wäre sondern eine küche müsst er ja auch schadenersatz fürs essen gehen bekommen auch wenn nicht der verkäufer sondern der span. hersteller schuld sein, dann muss eben der span. hersteller bezahlen... also würde ich mir denken ;-)

und bei frage 1. gehört da vl auch produkthaftung dazu? oder gewährleistung? ich weiß nicht genau was da mit rechtsquelle gemein ist
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#43
@ kon:
Danke fürs Anschaun!
Das mit der Pfändung kam mir auch seltsam vor (ist irgendwie bei der VO so erwähnt worden) - habe dazu auch nix gefunden im Internet. Also du bestätigst nochmal, dass das schwachsinnig ist Tongue
(macht ja auch irgendwie wenig Sinn, weil es sicher mühsamer ist, als den Besitzer zu mit Geldstrafen zu belangen)

Ja richtig - Irrtum, Zwang oder Täuschung sind natürlich auch Bestandteile, die ein Vertrag NICHT beinhalten darf (hatte mich irgendwie so auf das konzentriert, was DRINNEN SEIN MUSS...)

Sonst noch was zur Anfechtung?
Hast du die Prf. schon, oder studierst du nebenbei Jus Wink

@ Smile2005:
F1:
Hab auch nicht genau gewusst, was gemeint ist...
Könnten auch ABGB (wovon das KSchG ja ein Teil ist), PHG, ZPO...gemeint sein.
F21:
Schadensersatzansprüche kann man bei Lieferungsverzug nur geltend machen, wenn den Lieferanten ein Verschulden trifft (laut VKI-Unterlagen) - ansonsten gilt was in F25 steht
F22:
Ich glaube, wenn die Dauerfolgen dich arbeitsunfähig machen oder so, dann bekommt man soetwas wie Gewinnentgang und zwar:
- Ersatz der Kosten für Heilung und Pflege
- Ersatz der Kosten für eine das Fortkommen verhindernde Verunstaltung
und natürlich Schmerzensgeld
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#44
@Catha
Danke fürs pdf!
Das hätt ich im Internet auch gefunden, war mir aber nicht sicher, weil das deutsches Recht ist, aber wahrscheinlich eine EU-Richtlinie, die halt auch bei uns gilt....
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#45
Ja , genau - is eh auch im Internet zu finden. Du hast Recht, dass es sich um das BGB aus D handelt, aber das was drinnen steht, gilt auch bei uns Wink
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#46
Überarbeitet


Angehängte Dateien
.doc   beantwortete PRF-Fragen II.doc (Größe: 131,5 KB / Downloads: 100)
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#47
H hat in einem Hotel ein Zimmer und dort bewahrt er Geld und Schmuck im Wert von
4000€ auf! Was hat er zu beachten? Beraten Sie ihn!


was antwortet man da?? ich bin ja extrem überfordert mit dieser art von lernstoff/ prüfung... da lern ich lieber lebensmittelchemie und der gleichen!!!
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#48
also ich würde sagen, er muss es sicher verwahren zb im safe. lässt er es einfach so herumliegen wird keine haftung übernommen. außerdem wird nur ein schaden bis zu 1100 € bargeld übernommen und 500 für Wertgegenstände (zb.Schmuck)
er sollte wenn es geht gar nicht soviel geld mitnehmen
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