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@ christina 87
So wie ich das verstanden hab, wird ab dem nächsten Semester (also SS 09) die Biostatistik-VO-Prüfung für die Übungen Pflicht sein, nicht so wie dieses Semester, wo es eine Ausnahme gegeben hat und man die Übung auch machen konnte ohne VO-Prüfung!
Ich ging die Treppe rauf und sah dort einen Mann, der war nicht da. Er ist auch heute nicht mehr dort. Ich wünscht, ich wünscht er ginge fort. [Identity]
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03.02.2009, 18:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.02.2009, 18:25 von Matthias.)
Danni schrieb:ich hätte mal eine frage zu den histo übungen...
und zwar mache ich meine anatomie prüfung am 24. februar..für die histo übungen die am 2.3. beginnen bin ich auch schon angemeldet...
wie funktioniert das jetzt mit dem neuen system?
bleibe ich für die histo ue angemeldet oder muss man sich noch einmal neu im neuen system dafür anmelden und wird meine positive absolvierung bereits erkannt,obwohl die prüfung am 24.2. stattfindet und die anmeldung am 25. endet???
ich hoffe das war halbwegs verständlich...  Die VO Anatomie ist schon lange keine Voraussetzung für die Histo-Übungen. Das hat der LV-Leiter schon vor 2 (??) Jahren gesagt, als ich sie machte, obwhohl das viele Studiernde auch dachten.
Ev. ist es jetzt im Bakk. anders, im Diplom jedenfalls nicht.
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ich war immer der meinung dass die anatomieprüfung vorraussetzung ist für die histo übungen und das steht auch so im studienplan
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03.02.2009, 18:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.02.2009, 18:32 von christina87.)
@ lilly Aha oke danke!
Aber dann tut sich echt das Problem auf, dass man sich für die Übung während der Anmeldefrist nicht anmelden kann! Kann doch nicht sein, dass man die Übung dazu erst ein Jahr später machen kann!
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03.02.2009, 18:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.02.2009, 18:58 von maria g..)
Danni schrieb:ich war immer der meinung dass die anatomieprüfung vorraussetzung ist für die histo übungen und das steht auch so im studienplan offiziell ist es auch im diplom voraussetzung. dem viehberger ist es aber egal und jeder kann die ue machen. ob sie dann (wie im bakk) im nachhinein aberkannt werden kann, weiß ich nicht. im bakk ist sogar das ganze modul 1 voraussetzung.
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ja aber es wäre halt sehr ärgerlich,wenn es einem im nachhinein aberkannt wird....
aber danke für die antwort
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Matthias schrieb:Dass es natürlich Umstellungsschwierigkeiten geben kann und wird, möchte ich keinesfalls negieren, jedoch sollte man nicht jede Veränderung, die durchaus auch Vorteile bringen kann, schlecht reden oder boykottieren.
Genau das versuchen wir hier, trotz widriger Umstände, zu vermitteln. Wie du auf das Gegenteil kommst, bleibt schleierhaft.
Von wenigen Übungsplätzen spricht absolut niemand, genau das Gegenteil ist der Fall. Da die EW (abgesehen von Medizin, die aber immerhin drei eigene Universitäten hat) unter den Naturwissenschaften eben schon DAS Massenstudium ist, wird dir jeder bestätigen, dass unter diesen Bedingungen nur schwer praktisch zu arbeiten ist (s. die Gruppenmodalitäten durch die enorm hohen Teilnehmerzahlen, bei denen so einige Übungsteilnehmer erfahrungsgemäß gar nicht erst zum praktischen Arbeiten kommen). Und noch dazu kommen viele Leute gar nicht erst in Übungen rein und müssen sich mit einem Platz auf der Warteliste begnügen (wobei das in den allermeisten Fällen Übungen am Anfang des Studienplans sind). Von Prüfungen müssen wir hier erst gar nicht reden.
Um das hoffentlich klarzustellen: das sind ungünstige Umstände, die es schon immer gegeben hat. Das neue Anmeldesystem wird manches verkomplizieren, anderes verbessern, die Hauptsache ist, dass man unterm Strich nicht vergessen darf, dass das Thema prüfungsimmanente LVA schon immer ein kritisches war. Mögliche Komplikationen mit dem Anmeldesystem könnten das verschleiern, doch es ist in einigen unserer Posts schon gesagt worden, dass man den Ist-Zustand auch berücksichtigen sollte.
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Danni schrieb:ja aber es wäre halt sehr ärgerlich,wenn es einem im nachhinein aberkannt wird....
aber danke für die antwort
Ja bei denen denen es nicht beabsichtigt passiert ist es ärgerlich.....finde aber die, die es ganz genau wissen und sagen es ist ihnen egal da wird schon alles passen (kenne einige und habe denen auch meine meinung gesagt), da finde ich es vollkommen gerechtfertigt dass ihnen das wieder aberkannt wird
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Ich hätte noch ne frage....hoffe sie wurde noch nicht gestellt....ists dann eigentlich richtig wenn für vorlesungen wo kein limit ist man einen punkt pro forma setzen muss, dass es dann bei den prüfungen wo kein limit ist genauso ist?
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summer schrieb:Ich hätte noch ne frage....hoffe sie wurde noch nicht gestellt....ists dann eigentlich richtig wenn für vorlesungen wo kein limit ist man einen punkt pro forma setzen muss, dass es dann bei den prüfungen wo kein limit ist genauso ist?
für vo (also für den reinen besuch der vo) muss man sowieso keine punkte setzen und für prüfungen ohne limit reicht 1 punkt (steht schon ein paar mal in diesem thread).
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also ich habs so verstanden, dass man für die vorlesungen auch einen punkt vergeben soll (aber das ist halt nicht verpflichtend), damit die professoren ungefähr abschätzen können wie viele leute zur vo kommen
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04.02.2009, 00:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.02.2009, 00:19 von maria g..)
christina87 schrieb:also ich habs so verstanden, dass man für die vorlesungen auch einen punkt vergeben soll (aber das ist halt nicht verpflichtend), damit die professoren ungefähr abschätzen können wie viele leute zur vo kommen
für die vo hast du gar keine punkte zur verfügung: strvew schrieb:Pro angemeldeter Studienrichtung stehen einmal 1000 Punkte für die Anmeldung zu prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen und weitere 1000 Punkte für die Anmeldung zu Prüfungen zur Verfügung....Für Vorlesungen fällt die Punktevergabe weg, es ist eine Anmeldung in Form einer Registrierung vorgesehen. Diese Registrierung ist nicht verpflichtend für den Vorlesungsbesuch, verpflichtet aber nach Durchführung auch nicht zum Vorlesungsbesuch. Da allerdings diese Informationen den Bedarf der LektorInnen an Hörsaalkapazitäten, benötigten Unterlagen, etc. abzuschätzen hilft, werden die Studierenden gebeten, sich für Vorlesungen, die sie zu besuchen gedenken, auch tatsächlich anzumelden.
Die Anmeldung zu Vorlesungsprüfungen ist jedenfalls nicht an diese Anmeldung gekoppelt
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