bei der letzten frage glaub ich auch,dass man es wahrscheinlich gar nicht reparieren darf...
Nichts verändern
Wichtig: Vor der Beweissicherung nichts verändern, also bei einer explodierten Flasche nicht erst aufwischen, ehe man die Bescherung fotografiert! Ebenso sollte man nicht gleich Reparaturaufträge erteilen, sondern nur Kostenvoranschläge einholen. Das fehlerhafte Produkt darf man nicht aus der Hand geben. Am besten untersucht ein Experte, welcher Fehler schuld sein könnte. Die Aufwendungen nach dem Schaden (Taxifahrten, Heilbehelfe, Heimhilfe, …) sind durch Rechnungen zu belegen.
http://www.konsument.at/cs/Satellite?pag...8875691285
bzw ws ist es ja so nachdem keiner verletzt wurde, und ansonsten kein sachschaden entstanden ist es nur gewährleistung? und das auch nur wenns innerhalb der 2 jahre ist
ach ist alles ein bisschen kompliziert :-(
Nichts verändern
Wichtig: Vor der Beweissicherung nichts verändern, also bei einer explodierten Flasche nicht erst aufwischen, ehe man die Bescherung fotografiert! Ebenso sollte man nicht gleich Reparaturaufträge erteilen, sondern nur Kostenvoranschläge einholen. Das fehlerhafte Produkt darf man nicht aus der Hand geben. Am besten untersucht ein Experte, welcher Fehler schuld sein könnte. Die Aufwendungen nach dem Schaden (Taxifahrten, Heilbehelfe, Heimhilfe, …) sind durch Rechnungen zu belegen.
http://www.konsument.at/cs/Satellite?pag...8875691285
bzw ws ist es ja so nachdem keiner verletzt wurde, und ansonsten kein sachschaden entstanden ist es nur gewährleistung? und das auch nur wenns innerhalb der 2 jahre ist
ach ist alles ein bisschen kompliziert :-(


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