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Konsumentenschutz, WICHTIG!!!
#61
bei der letzten frage glaub ich auch,dass man es wahrscheinlich gar nicht reparieren darf...

Nichts verändern

Wichtig: Vor der Beweissicherung nichts verändern, also bei einer explodierten Flasche nicht erst aufwischen, ehe man die Bescherung fotografiert! Ebenso sollte man nicht gleich Reparaturaufträge erteilen, sondern nur Kostenvoranschläge einholen. Das fehlerhafte Produkt darf man nicht aus der Hand geben. Am besten untersucht ein Experte, welcher Fehler schuld sein könnte. Die Aufwendungen nach dem Schaden (Taxifahrten, Heilbehelfe, Heimhilfe, …) sind durch Rechnungen zu belegen.

http://www.konsument.at/cs/Satellite?pag...8875691285

bzw ws ist es ja so nachdem keiner verletzt wurde, und ansonsten kein sachschaden entstanden ist es nur gewährleistung? und das auch nur wenns innerhalb der 2 jahre ist
ach ist alles ein bisschen kompliziert :-(
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#62
@ Nanu & Frage 26:
Stimmt eigentlich! Neben der Produkthaftung gibts zusätzlich auch noch Gewährleistung - die Beweislast liegt allerdings bei Hans+Vater (Weihnachten bis August ist >6 Monate) - genau wie du sagst. Sollte man dann auch noch hinschreiben...
(Meine letzte LV: LMC-Übungen nächste Woche Wink )

@ Smile2005:
4 Bereiche, hmmmm...
Bei Wikipedia hab ich noch Arzt- und Produzentenhaftung gefunden.
Vielleicht ist das gemeint, aber das hamma in der VO nicht gemacht, soweit ich mich erinner!
Oder: Allgemein bei Haftung --> Beweislast über Rechtswidrigkeit und Kausalität?
Zur letzten Frage:
Wenn ich im Ausland einen Motorschaden habe, dann kann ich doch nicht das Auto einfach am Straßenrand stehen lassen, "Beweismittel" sichern und dann zufuß zur nächsten Post marschieren, um dem Händler diese zu schicken.
Ganz blöd gefragt, aber wie wird ein solcher Fall nun wirklich gehandhabt (ich mein, das mit der Flasche ist ja irgendwie klar - aber ich MUSS doch meinen Wagen reparieren...könnte nicht der - zwar fremde - Mechaniker der "Experte" sein? Und ich mein, wenn es heißt, dass "Aufwendungen nach dem Schaden durch Rechnungen" zu begleichen sind - wie passt das dann alles zusammen!?)

Schon langsam frag ich mich auch, WAS ich hier eigentlich studier Big Grin

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#63
@Catha
glaub net, dass des kommt... aber entweder hat sich die Prof. vertan beim Vortragen, oder es ist versehentlich so geschrieben beim Finderlohn:

MITSCHRIFT
Bei verlorenen Sachen beträgt der Finderlohn je nach Wert:
- bis 2000 €: 10 % vom Wert,
- über 2000 €: 200 € (10 % von 2000 €) plus 5 % von dem über 2000 €
hinausgehenden Wert.
Bei vergessenen Sachen beträgt der Finderlohn die Hälfte des Satzes von verlorenen
Sachen.


https://www.fundamt.gv.at/webpublic/Fund...hing.shtml

Für vergessene Gegenstände beträgt der Finderlohn 5 %, für verlorene Gegenstände 10 %. Wenn der Wert EUR 2.000 übersteigt, wird der Finderlohn für den Teil des Wertes, der über EUR 2.000 liegt, halbiert.
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#64
Keine Ahnung, ob ich jetzt schon ganz gaga bin, aber worum geht's Mary?
Meinst du, dass das was in der MS steht bei Finderlohn nicht richtig ist?
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#65
für mich bedeutet beides das gleiche...
also das sich die hälfte auf die 10% bezieht und somit 5% über bleiben...
wär ja sonst voll schlimm wenn sich das auf den wert bezieht...
verlierst nen ring der jetzt z.b. 5000e wert ist mußt
zerst mal 200e zahlen...und dann noch 1500... das wär schon recht viel!!!
200e plus 150e glaub ich eher...
und der finderlohn bei vergessenem steht ja eh eins zu eins gleich in beidem!
grad gesehen durch den link...
steht ja eh dort genau das gleiche...sogar in nem beispiel
Rechenbeispiel: Sie haben einen verlorenen Mantel im Wert von EUR 3.000 gefunden.

EUR 2.000 x 10 % + EUR 1.000 x 5 % = EUR 250 Finderlohn

mitschrift und fundamt sind ja eh ident...find jetzt auch das problem nicht!
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#66
na dann - passts ja Smile

hier noch die letzten Prf-Fragen...


Angehängte Dateien
.doc   beantwortete PRF-Fragen III.doc (Größe: 46 KB / Downloads: 84)
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#67
ja, das passt schon mit dem Finderlohn, sorry, zu schnell drübergelesen .....
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#68
catha - bei frage 1 sollte man noch berücksichtigen: wenn der makler besitzer der wohnung oder mitarbeiter der hausverwaltung ist, ihm keine provision zusteht!
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#69
kon!!!!
bist du jus-student/in, oder einfach SO unglaublich gut vorbereitet? werd das sicher nieee alles vollständig wissen... Sad
jetzt ists auch schon wurscht - morgen um 10h (!) gerichtsverhandlung in HS4 Wink

ps:
provisionen kriegen ja auch nur makler!
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#70
ich meinte auch makler Big Grin mieter würde ja keinen sinn machen!

ne, bin kein jus student - is nur einiges von einer kaufmännischen ausbildung hängen geblieben.würde mich aber auch als alles andere als "unglaublich gut" vorbereitet bezeichnen. ergänze ja nur! habe bisher auch nur deine ausgearbeiteten fragen gelesen. morgen früh geh nich nochmal alles durch und dann versuch ich mal mein glück Big Grin

aber danke für die blumen Smile
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#71
...noten vom 16.03. sind da Wink
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#72
wie war die prüfung am 31.3.?
hat sie erwähnt, wann der nächste Prüfungstermin sein wird?
danke für jede info!
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