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Lebensmittelrecht: Unterlagen
habt ihr eh die vorraussetzungen erfüllt für die prüfung....
weil ansonsten kanns im system nicht eingetragen werden

die noten stehen nämlich eig. schon lange fest!!!
hier der text dazu:

"Studierende, die die im Curriculum/Studienplan vorgegeben Voraussetzungen noch nicht erfüllt haben, können für eine Prüfung zu Lebensmittelrecht(Prof. Smolka) keine Note eingetragen bekommen. Dies trifft auch für mündliche Prüfungen zu und betrifft auch Studierende, die für einen Antritt gesperrt sind.
Es ist daher sinnlos, an einer Prüfung teilzunehmen (auch wenn dies vom Prüfer mangels aureichender Kontrollmöglichkeit an Ort und Stelle zugelassen wird), da die Leistung gemäß Studienrecht als nichtig zu betrachten ist. "
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vorraussetzungen hab ich erfüllt, ich war aber nicht fix angemeldet, sondern ich hab mich in eine liste eingetragen
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beim ssc anrufen ob da noch was liegt u sonst den prof anrufen (er hat schonmal nen prüfungsbogen verschlampt^^)
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