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bitte hilfe-wegen fehlenden std.aus 1.abs.....!
#1
30Sad 
hallo!
leider hab ich das letzte semster total verhaut und jetzt hab ich das problem, daß ich im 2.abschnitt bin aber noch immer 2 vo (4std) aus dem 1.fehlen-und das geht sich jetzt nicht mehr aus bis ende september zum nachholen!
hab mir dieses bestätigung-dings noch nicht geholt-fragen:
-wenn ich mir das bestätigung dings hole, kann ich dann solange ich die 2 vo noch nicht gemacht habe, max 1neue vo machen???oder gar keine solange ich die 4 nicht nachgeholt habe???
-kann ich mir die bestätigung überhaupt noch holen oder bin ich da schon zu spät?
-welche vo trage ich in die bestätigung ein???

es tut mir leid wenn das zum 1000x gefragt wird, aber ich bin grad ziemlich verzweifelt und hab grad keine nerven alles zum durchsuchen,....
ich hoffe irgendwer ist so nett und hat antworten für mich,
danke!
:-(
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#2
35Wink 
Servus!
Beruhig dich mal!!! Am besten du holst dir so bald wie möglich diesen Wisch aus dem Prfg.referat (weißt eh, neben dem Mensabuffet). Füllst ihn aus (eine Spalte für die Sachen die dir aus dem 1.AB noch fehlen und die andere für die die du schon aus dem 2.AB gemacht hast). Dann läßt du ihn vom Elmadfa unterschreiben und bringst ihn wieder ins Referat zurück.
Bevor du diese beiden Prfg. zu den fehlenden VOs nicht gemacht hast, darfst du keine weiteren Prfg./UE/Se aus dem 2. AB machen. Wenn du die dann nachgeholt hast, läßt du sie dir im Referat wieder bestätigen und darfst den 2.AB fertig machen.
Bis zum 30.9. mußt du diesen Wisch im Referat abgeben!!!! Öffnungszeiten in den Ferien weiß ich leider nicht, läßt sich aber sicher herausfinden.

Tipp: gib nicht alles an, was du aus dem 2.AB schon gemacht hast (nur ein paar, eher unwesentliche Sachen). Der Elmi reagiert da sehr sehr grantig wennst die ganze Spalte vollkritzelst. So wars jedenfalls bei mir. So wie ich es gemacht habe, würd ichs niemanden empfehlen!
Liebe Grüße von Sunshine
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#3
hmm...gehört nicht genau hier rein, aber ich frag trotzdem:

weiß wer ob ich diesen "wisch" auch brauch wenn ich bald umsteigen will und schon sachen aus dem 2. abschnitt gemacht hab?
will nicht dann die sachen nicht ins bakk mitnehmen könnenWink
skype: AustrianTracid
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#4
Hallo!

Nur so zur Info:
Wollte mir im August auch diese Bestätigung vom Prüfungsreferat holen und da hat mir der nette Herr gesagt,dass es nicht mehr nötig sei.Ich hab die Bestätigung nicht bekommen und bekomme auch keine Probleme dadurch - laut dem Herrn.Angeblich ist es nicht mehr so brandaktuell und daher hat mir er nur den Rat gegeben,die Prüfung(en),die mir noch aus dem 1.Abschnitt fehlt,so rasch wie möglich zu machen.
Du kannst ja mal dort anrufen und nachfragen wie es aussieht,ob du die Bestätitung holen solltst oder nicht.

lg Lisa
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#5
interessant...danke fürs posten der info!!!
skype: AustrianTracid
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#6
25Question 
Soll das heißen ich muß diesen Wisch (ich hab ihn bereits unterschreiben lassen vom Elmi) gar nicht im Referat abgeben? Bin mir da net sicher, ob dann net doch was passiert....man weiß ja nie beim elmadfa.
Prfg. darf ich ja dann doch erst ausn 2. AB machen, wenn ich den 1. AB fertig hab *seufz*. Was kann passieren, wenn ich doch Prfg. ausn 2. mach? Ich mein, ich wills ja net risikieren oder so, aber irgendwie wärs trotzdem interessant find ich....
Liebe Grüße von Sunshine
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#7
25Question 
Ich hätte dazu noch eine Frage und zwar:

wenn man jetzt mit dem 1.Abschnitt noch nicht fertig ist, kann man dann Prüfungen aus den 2.Abschnitt machen -> und die erst anrechnen lassen, wenn man mit dem 1.Abschnitt fertig ist?
Oder darf man die Prüfungen erst machen, wenn man komplett mit dem 1. fertig ist.

... und was ist jetzt mit der Frist bis zum 30.09.?

Kann mir das bitte jemand in kurzen Worten erklären?
Hab jetzt nämlich schon so viele verschiedene Versionen gelesen...

Lg
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#8
ja genau das würd mich nämlich auch interessieren! wär das nicht was das die strv beantworten könnte will jetzt eh nämlich den 1.AB fertig machen und nichts anderes vorher mehr anfangen, hab aber auch schon einiges aus dem 2.AB (damals aus zeitgründen vorgezogen) abgelegt und will mir die sachen nicht vorher anrechnen lassen.
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#9
wenn du bis zum 30.9. den ersten abschnitt nicht vollständig abgeschossen hast darfst du bis zu dem zeitpunkt an dem du ihn abschließt keine weiteren prüfungen aus dem zweiten abschnitt machen (bis auf die erlaubten 8sws - aber nicht mehr)

lg, sandra
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#10
Sunshine schrieb:Was kann passieren, wenn ich doch Prfg. ausn 2. mach? Ich mein, ich wills ja net risikieren oder so, aber irgendwie wärs trotzdem interessant find ich....

wäre ein Fall von "Erschleichen von Prüfungsantritten". Heißt: wenn ihr Pech habts, kontrolliert der Elmi beim Einreichen der Unterlagen vom 2. Abschnitt, ob auch wirklich alles mit rechten Dingen zugegangen ist und ihr euch eh brav an die Frist gehalten habts. Kommt er dann drauf, dass ihr trotz Ermahnen Sachen aus dem 2. Abschnitt gemacht habts, wären die Prüfungen ungültig. (aber einen Prüfungsantritt hättet ihr jeweils dennoch veloren).
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#11
ich habe mein 1. Diplomzeugnis schon und mir fehlt noch die statistik prüfung aus dem 1.AB. das heißt jetzt auch ich darf keine weiteren Prüufungen machen bis ich diese nachgeholt habe? nur das problem ist ja dass niemand weiß wann es einen prüfungstermin geben wird! hat noch irgendwer dieses problem?
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#12
Naja, ich mach eh keine Prfg. mehr ausn 2. bevor ich die ausn 1. fertig hab. Das Ganze war eher nur so eine Frage halt. Sicher reizt es einen trotzdem Prfg. zu machen, aber risikieren würd ichs sowieso net.
Na dann heißts "ozahn"Big Grin Sad
Liebe Grüße von Sunshine
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