bin sie noch ned ganz durch aber seite 22 "verletzte ehre" und seite 24 "schadensersatz" kommen mir etwas komisch vor...nur falls du das noch ned ausgebessert hast... oder lieg ich falsch und das stimmt so?? falls s24 stimmt, dann kenn ich mich auf seite 27... "selbstbehalt" nicht aus:-D
eignetlich nur ne kleine prüfung aber irgnedwie schon mühsam der stoff!!!
o.k. ohne dem "nicht" macht es zumindest sinn...
ich bin ja schon einmal bei der Prüfung angetreten...und da hatte ich-als eine der wenigen fragen an die ich mich erinnern kann bzw zumindest an nen teil der frage... Frau kauft Waschmaschine, diese funkt.nicht oder wird kaput, wird ausgetauscht oder so...muß die Firma für die kosten der Wäscherei in der Zwischenzeit aufkommen...
würd das mit nein wegen der 500e selbstbehalt beantworten...aber hab eigentlich null plan... kennst du dich da aus??
Bin auch gerade dabei die Fragen von erwi.net durchzugehen.
Also wenn die Angeben nicht ganz genau sind, dann würde ich die verschiedenen Überlegungen bei der Prüfung anführen...
Also jetzt z.B. bei deiner Frage Nanu:
- erstmals wäre wichtig, ob die Waschmaschine schon kaputt ist, oder ob sie es in irgendeinem bestimmten Zeitraum wird.
- Auf jeden Fall besteht Gewährleistung. Und im ersten halben Jahr obliegt die Beweislast auch der Firma.
- Wenn die Firma die Waschmaschine austauscht und diese dann auch funktioniert, ist die Sache erledigt, soweit ich das verstehe.
- Und die letzte Frage, ob die Firma für die WÄschereikosten aufkommen muss... ehrlich gesagt, kann ich's mir nicht vorstellen - außer die Austauschfrist ist so lange, dass die Frau praktisch einen Schaden dadurch hat...aber ich weiß nicht recht...
25.03.2011, 19:53 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.03.2011, 19:56 von kon.)
also bei frage 7 mit dem handy vertrag würde ich eher sagen, dass der sich da der gläubiger an denjenigen wenden wird, der auch den vertrag unterschrieben hat. und da das mädel in dem beispiel erst 16 ist und mobilfunkverträge allgemein erst ab 18 abgeschlossen werden könne, wird sie das wohl nicht sein.
und gruppe b, frage 5 : Privatsphäre, nicht Privatatmosphäre!
26.03.2011, 12:18 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.03.2011, 12:28 von Catha.)
Achso, stimmt - das hätte man wissen sollen (dass man Handyverträge erst mit 18 abschließen darf).
Das heißt in diesem Fall haftet der Unterschreiber des Handyvertrags für die Schulden.
Und das mit der PrivatATMOsphäre ist natürlich peinlich
soda, verbessert...
und woher muß ich sowas mt den handyverträgen wissen?? steht ne dim skript und ich war schon 18 als das handy zum alltagsgegenstand wurden! hät angenommen, dass man ab nen eigenen verdienst das selbst unterschrieben darf! autofahren darf man ja auch schon früher...
26.03.2011, 16:03 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.03.2011, 16:03 von kon.)
das verlangen die handybetreiber - sollte aber eigentlich allgemein bekannt sein!
außerdem kann man, wenn man noch nicht volljährige ist nur geschäfte abschließen, die unter den "taschengeldparagraphen" fallen, also vollständig mit eigenen mitteln zu finanzieren sind (und wie man in dem beispiel sieht, ist das nicht immer gegeben), oder außschließlich einen vorteil zu gunsten des minderjährigen beinhalten (schenkungen z.b.)
handyverträge kannst du mit nem ratenkauf vergleichen!
Mach gerade noch eine Liste an Prüfungsfragen durch - würdet ihr euch die auch zu Gemüte ziehen und mir evtl. "Kontra" geben, wenn ich da irgendwas Schwachsinniges à la "Privatatmosphäre" reinsschreib ?
Werd ich aber erst morgen reinstellen - bin noch nicht fertig...