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Hallo. Hab gehört, man darf im ersten Mastersemester keine Prüfungen machen, bei denen die VO schon im letzten Semester war. Aber man kann sich die Unterlagen ja anders besorgen...es sollte auf der Uni irgendwie meine Entscheidung sein, welche VO ich besuche. Weiß jemand fix, ob das stimmt und ob die Prüfungen wirklich nicht angerechnet werden, wenn man sie trotzdem macht?
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hello,
du darfst nur prüfungen machen, wenn du im stoffsemester, in dem die vorlesung abgehalten wurde, auch inskribiert warst.
lg
Kathi
Auf der bunten Blumenwiese geht ein buntes Tier spazieren,
wandert zwischen grünen Halmen, wandert unter Schierlingspalmen,
freut sich, dass die Vögel singen, freut sich an den Schmetterlingen,
freut sich, dass sich´s freuen kann. Aber dann...
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am besten du schreibst den Claus von BSE. Hab mit ihm einmal drüber diskutiert. Er hat gesagt, rein rechtlich darf man Prfg. im Master machen auch wenn man zu dieser Zeit wo die VO war noch im Master inskribiert war.
Ich weiß aber das die Rust gemeint hat, dass man das nicht darf..
??????? ist also anscheinend noch nicht ganz geklärt. Schreib mal den Claus