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Pathophysiologie
ich lerne eigentlich ergänzend zu den folien aus dem skript funktionelle pathologie
Angel
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Hallo,
auf seiner Homepage kann man sich die Unterlagen ja nur bis zum 7. Kapitel (Herz u Kreislauf) runterladen. mich würd interessieren, inwiefern die anderen Kapitel zur Prüfung kommen? zb. magen/darmtrakt wär ja doch "interessant" für uns ..
danke und lg :-)
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@derya:gibt es das skript irgendwo zum downloaden?
#JugoBetrugo
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stimmt..kommen dann nur die folien??
ja aber die leute die nicht in der VO waren, können sich dann ja nur schlecht diese themen aus den fingern saugen.
weiß irgendwer was dazu?
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Möchte nicht zufällig jemand der beim letzten prfg-termin die prfg geschrieben hat zur einsicht gehen und die prfg fotographieren und hochladen ?! =)
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sag mal gehts noch??


sorry aber manchmal frag ich mich echt ..
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ich weiß nicht was so schlimm dran ist.
ich werd das auf jedenfall nach der prfg machen! damit die leute beim nächsten mal an besseren anhaltspunkt haben (v.a. nachdem er jetzt seine prfg a weng umgestellt hat!)
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also ich find auch das es nicht notwendig ist diese ganzen infos im forum zu posten, nachdem wir ja die reaktion auf diese ja mittlerweile gut kennen.

wie wärs wenn ihr euch einfach privat solche infos austauscht?

dann müssen wir uns nämlich auch nicht immer die Belehrungen unserer profs und deren assistenten anhören.
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@anitapuppal: Was meinst du damit, dass er seine Prüfung ein bissi umgestellt hat? Was hat er verändert?
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(18.04.2013, 12:21)anitapuppal schrieb: ich weiß nicht was so schlimm dran ist.
ich werd das auf jedenfall nach der prfg machen! damit die leute beim nächsten mal an besseren anhaltspunkt haben (v.a. nachdem er jetzt seine prfg a weng umgestellt hat!)



lies mal das was biba schreibt und überleg mal, dass nicht nur studenten hier mitlesen ...
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Ich finde so was einfach total respektlos, ich glaube echt kein Professor würde das akzeptieren bzw Verständnis dafür haben. Und dann das noch so offen im Forum zu posten, wunderbar.....manchen ist echt nicht zu helfen.
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weils gerade so gut dazu passt eine bemerkung am rande:
laut UG gesetz ist es erlaubt (während der einsicht) eine kopie der eigenen prüfung anzufertigen. das ist vorallem bei einspruchsangeledenheiten notwendig...

§ 79 (5) UG 2002 geregelt: Der oder dem Studierenden ist Einsicht in die Beurteilungsunterlagen und in die Prüfungsprotokolle zu gewähren, wenn sie oder er dies innerhalb von sechs Monaten ab Bekanntgabe der Beurteilung verlangt. Die Beurteilungsunterlagen umfassen auch die bei der betreffenden Prüfung gestellten Prüfungsfragen. Die oder der Studierende ist berechtigt, von diesen Unterlagen Fotokopien anzufertigen. Vom Recht auf das Anfertigen von Fotokopien ausgenommen sind Multiple Choice-Fragen inklusive der jeweiligen Antwort-Items.
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