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1. Abschnitt einreichen
#1
25Question 
Hi!

Die Frage ist sicher schon 1000 Mal gekommen, vielleicht hat aber jemand die Nerven, sie ein 1001. Mal zu beantworten:

Wenn ich alle Sachen aus dem 1. Abschnitt habe - muss ich dann warten, bis ich alle Noten im Univis stehen hab, oder kann ich sofort, wenn ich alle Noten weiß, den 1. Abschnitt einreichen?
Wo und wie genau mach ich das - ich mein, was muss ich alles mithaben? Wie is es mit Prf. von der Boku, die ich mir anrechnen lassen will? Einfach Zeugnis mitnehmen?
Möchte das Einreichen so rasch wie möglich erledigen, um die Kinderbeihilfe noch eine Zeit lang zu bekommen...

Wäre super, wenn ihr mir helfen könntet!
Danke schon mal Smile
lg
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#2
also das wrid denke ich mal dauern

du musst so einen anrechnungsbogen ausfüllen und einreichen, dann kommt der bescheid von der anrechnung und für den ersten abschnitt wird dann statt note u. prüfer der bescheid angegeben und datum ist das des bescheides.

du brauchst zumindest das sammelzeugnis und das aktuelle studienbuchblatt. obs einen weg ohne univis gibt, weiss ich nicht genau, ich glaub aber ud hättest so eine prüfungsbestätigung direkt bei der prüfung gebraucht.

aber am beste ist, du rufst beim prüfungsreferat an, schilderst deinen fall und machst, was die sagen, die sind sehr nett und hilfsbereit.
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#3
okay - das klingt ja furchtbar kompliziert! aber danke auf jeden fall mal für deine antwort!!!
schönen abend ;-)

p.s.: SEHR genialer name... "arschwarze"... :-D :-D :-D
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#4
musste sowas in der art nehmen wie arschwarze, mit den positiven und netten stimmungen hab ichs nicht so ;-)

so komlpiziert ist es nicht, nur eben zettelwirtschaft, aber wie gesagt, die sind sehr hilfsbereit und nett da. dann kommts drauf an, wie schnell sichs der wagner anschaut. aber fürs zeugnis kannst du ca 2 wochen rechnen.

lg
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