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Kunsumentenschutz - Irrtum
#1
hallo ihr,
jetzt här ich auch noch eine fragen:
wann genau handelt es sich um einen irrtum, und welche recht hat man dann, wennan ein falsches produkt nicht brauchen kann?

danke schonmal Smile
das leben wär nur halb so nett, wenn keiner einen vogel hät'
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#2
Irrtum=falsche oder mangelnde Vorstellung von der Wirklichkeit
- wesentlicher Irrtum: wenn Konsument ohne dem Irrtum das Geschäft nicht so abgeschlossen hätte (Hauptpkt des Geschäfts)
- unwesentlicher Irrtum: Geschäft wäre ohne Irrtum trotzdem zu Stande gekommen, jedoch anders (Nebenpkt)

Geschäft kann angefochten werden wenn der Irrtum wesentlich war
nur ein Geschäftirrtum nicht Motivirrtum (eigene Beweggründe)
Problem bei Änderung der Geschäftsgrundlagen - Frage ob Änderung vorhersehbar war oder nicht
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#3
vielen dank Smile
das leben wär nur halb so nett, wenn keiner einen vogel hät'
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